Verband

Der Verbandsvorsteher führt die Beschlüsse der Verbandsversammlung aus und ist Vorgesetzter der Dienstkräfte des Wasserversorgungszweckverbandes Perlenbach. Er vertritt den Verband in allen gerichtlichen und außergerichtlichen Vorgängen. Außerdem regelt er mit Zustimmung des Betriebsausschusses die Geschäftsverteilung der Betriebsleitung. Die Beschäftigten werden von ihm im Einvernehmen mit dem Betriebsausschuss und der Betriebsleitung eingestellt, eingruppiert und entlassen.

Der Verbandsvorsteher und ein Stellvertreter werden von der Verbandsversammlung aus dem Kreis der Hauptverwaltungsbeamten der zum Zweckverband gehörenden Gemeinden gewählt. Sie dürfen der Verbandsversammlung nicht angehören, nehmen jedoch ohne Stimmberechtigung an den Sitzungen teil.

Verbandsvorsteher des Wasserversorgungszweckverbandes Perlenbach: Bernd Goffart; Bürgermeister Gemeinde Simmerath

Stellv. Verbandsvorsteherin des Wasserversorgungszweckverbandes Perlenbach: Frau Dr. Carmen Krämer; Bürgermeisterin Stadt Monschau

Die Verbandsversammlung des Wasserwerkes Perlenbach

Die Organe des Verbandes sind die Verbandsversammlung und der Verbandsvorsteher.

Vorsitzender der Verbandsversammlung: Jochen Weiler

1.       Stellvertreter: Jorma Klaus

2.       Stellvertreter: Ingo Esser

Die Verbandsversammlung besteht aus den Vertretern der Verbandsmitglieder (Mitglieder der Verbandsversammlung). Jedes Verbandsmitglied entsendet mindestens einen Vertreter in die Verbandsversammlung. Im Übrigen bemisst sich die Zahl der von den Mitgliedsgemeinden zu entsendenden Vertreter nach der Zahl der durch den Verband versorgten Einwohner in den Mitgliedsgemeinden. Maßgebend sind hierfür die letzten veröffentlichten Mitteilungen des Statistischen Landesamtes NRW. Falls das Statistische Landesamt keine Zahlen über den Einwohnerstand von Ortsteilen angeben kann, werden die Angaben der Mitgliedsgemeinden zu Grunde gelegt.

Laut Verbandsversammlung entsenden Mitgliedsgemeinden mit einer Anzahl versorgter Einwohner von:

Anzahl Einwohner Anzahl Vertreter
1.001 - 3.000 insgesamt zwei Vertreter
3.001 - 6.000 insgesamt drei Vertreter
6.001 - 10.000 insgesamt vier Vertreter
10.001 - 15.000 insgesamt fünf Vertreter
15.001 - 20.000 insgesamt sechs Vertreter
über 20.001 insgesamt sieben Vertreter

Die Verbandsversammlung entscheidet über alle Angelegenheiten, die in entsprechender Anwendung der Gemeindeordnung NRW nicht übertragen werden können. Sie fasst Beschlüsse, soweit nach dieser Satzung die Beschlussfassung nicht dem Betriebsausschuss vorbehalten ist oder auf ihn übertragen wurde. Ausnahme sind hier Angelegenheiten, deren alleinige Zuständigkeit auf den Verbandsvorsteher oder die Betriebsleitung entfallen.

Die Verbandsversammlung ist insbesondere zuständig für die Entscheidung über:

  1. Änderungen und Ergänzungen der Verbandssatzung
  2. Erlass, Änderungen und Ergänzungen der Betriebs- und Wasserversorgungssatzungen sowie der Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Wasserversorgung zur AVB
  3. Beitritt und Ausscheidung von Mitgliedern
  4. Feststellung und Änderung des Wirtschaftsplanes
  5. Festsetzung von Umlagen und Kapitaleinlagen
  6. Aufnahmen von Darlehen und Übernahme von Bürgschaften
  7. Feststellung des Jahresabschlusses und der Deckung von Verlusten
  8. Festsetzung der Bedingungen für die Übernahme von Wasserversorgungs- und Entsorgungsanlagen
  9. Beteiligung an anderen Unternehmen der Wasserver- und Entsorgung
  10. Einstellung, Ernennung, Beförderung und Entlassung der Betriebsleiter
  11. Entlastung des Verbandsvorstehers
  12. Festsetzung privatrechtlicher Entgelte (§ 28 Abs.1 GO NRW)
  13. Übertragung und Veräußerung von Grundstücken

Des Weiteren zählen zu den Aufgaben der Verbandsversammlung die Wahl der Mitglieder des Betriebsausschusses sowie die Wahl des Verbandsvorstehers.

Die Verbandsversammlung ist Dienstvorgesetzte des Verbandsvorstehers und kann diesen bei gegebenem Anlass abberufen.

Weiterführende Informationen sowie die exakte Aufgabenabgrenzung der Verbandsversammlung sind der Verbandssatzung zu entnehmen.
Der hier bereitgestellte Link führt Sie direkt zur entsprechenden Seite:

Gesetze und Satzungen des Wasserversorgungszweckverbandes Perlenbach

Der Betriebsausschuss des Wasserwerkes Perlenbach

Der Betriebsausschuss setzt sich aus 9 Mitgliedern zusammen. Hinzu kommt die Anzahl der erforderlichen Vertreter der Beschäftigten gemäß § 114 Abs. 3 GO NW (Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen).

Jede Mitgliedsgemeinde erhält mindestens einen Sitz im Betriebsausschuss. Die Ausschussmitglieder wählen aus ihrer Mitte den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Der Vorsitzende und sein Stellvertreter müssen der Verbandsversammlung angehören.

Vorsitzender des Betriebsausschusses: Stephan Cranen

1.       Stellvertreter: Marvin Serve

2.       Stellvertreter: Christian Naas

Mitglied des Betriebsausschusses darf nicht sein, wer durch seine berufliche Tätigkeit in dauernden Geschäftsbeziehungen mit dem Wasserversorgungszweckverband Perlenbach oder anderen Wasserversorgungsträgern steht.

Zu den Obliegenheiten des Betriebsausschusses gehört insbesondere die Vorberatung der Beschlüsse der Verbandsversammlung, unter besonderer Berücksichtigung der Haushaltsplanung.

Der Betriebsausschuss (BA) wird durch den Verbandsvorsteher sowie die Betriebsleitung über alle Angelegenheiten von wesentlicher Bedeutung unterrichtet.

Weiterführende Informationen sowie die exakte Aufgabenabgrenzung des Betriebsausschusses sind der Betriebssatzung zu entnehmen.

Der hier bereitgestellte Link führt Sie direkt zur entsprechenden Seite:

Gesetze und Satzungen des Wasserversorgungszweckverbandes Perlenbach