Verband

Der Verbandsvorsteher führt die Beschlüsse der Verbandsversammlung aus und ist Vorgesetzter der Dienstkräfte des Wasserversorgungszweckverbandes Perlenbach. Er vertritt den Verband in allen gerichtlichen und außergerichtlichen Angelegenheiten. Außerdem regelt er mit Zustimmung des Betriebsausschusses die Geschäftsverteilung der Betriebsleitung. Die Beschäftigten werden von ihm im Einvernehmen mit dem Betriebsausschuss und der Betriebsleitung eingestellt, eingruppiert und entlassen.

Der Verbandsvorsteher und eine Stellvertretung werden von der Verbandsversammlung aus dem Kreis der Hauptverwaltungsbeamten der dem Zweckverband angehörenden Gemeinden gewählt. Sie dürfen der Verbandsversammlung nicht angehören, nehmen jedoch ohne Stimmrecht an den Sitzungen teil.

Verbandsvorsteher des Wasserversorgungszweckverbandes Perlenbach:
Bernd Goffart, Bürgermeister der Gemeinde Simmerath

Stellvertretende Verbandsvorsteherin des Wasserversorgungszweckverbandes Perlenbach:
Dr. Carmen Krämer, Bürgermeisterin der Stadt Monschau

Die Verbandsversammlung des Wasserwerkes Perlenbach

Die Organe des Verbandes sind die Verbandsversammlung und der Verbandsvorsteher.

Vorsitzender der Verbandsversammlung: Jochen Weiler

1. Stellvertreter: Jorma Klaus

2. Stellvertreter: Ingo Esser

Die Verbandsversammlung besteht aus den Vertretern der Verbandsmitglieder. Jedes Verbandsmitglied entsendet mindestens einen Vertreter in die Verbandsversammlung.

Die Anzahl der von den Mitgliedsgemeinden zu entsendenden Vertreter richtet sich nach der Zahl der Einwohner, die durch den Verband versorgt werden. Maßgeblich sind die zuletzt veröffentlichten Einwohnerzahlen des Statistischen Landesamtes Nordrhein-Westfalen (IT.NRW). Sofern das Statistische Landesamt keine Einwohnerzahlen für Ortsteile veröffentlicht, werden die von den Mitgliedsgemeinden mitgeteilten Angaben zugrunde gelegt.

 

Laut Verbandsversammlung entsenden Mitgliedsgemeinden mit einer Anzahl versorgter Einwohner von:

Anzahl Einwohner Anzahl Vertreter
1.001 - 3.000 insgesamt zwei Vertreter
3.001 - 6.000 insgesamt drei Vertreter
6.001 - 10.000 insgesamt vier Vertreter
10.001 - 15.000 insgesamt fünf Vertreter
15.001 - 20.000 insgesamt sechs Vertreter
über 20.001 insgesamt sieben Vertreter

Die Verbandsversammlung entscheidet über alle Angelegenheiten, die in entsprechender Anwendung der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) nicht übertragen werden können. Sie fasst Beschlüsse, soweit diese Satzung die Beschlussfassung nicht dem Betriebsausschuss vorbehält oder auf diesen überträgt. Ausgenommen hiervon sind Angelegenheiten, die in die ausschließliche Zuständigkeit des Verbandsvorstehers oder der Betriebsleitung fallen.

Die Verbandsversammlung entscheidet insbesondere über:

  • Änderungen und Ergänzungen der Verbandssatzung
  • Erlass, Änderungen und Ergänzungen der Betriebs- und Wasserversorgungssatzungen sowie der Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Wasserversorgung zur AVBWasserV
  • Beitritt und Ausscheiden von Verbandsmitgliedern
  • Feststellung und Änderung des Wirtschaftsplans
  • Festsetzung von Umlagen und Kapitaleinlagen
  • Aufnahme von Darlehen sowie Übernahme von Bürgschaften
  • Feststellung des Jahresabschlusses und Entscheidung über die Deckung von Verlusten
  • Festsetzung der Bedingungen für die Übernahme von Wasserversorgungs- und Entsorgungsanlagen
  • Beteiligung an Unternehmen der Wasserver- und -entsorgung
  • Einstellung, Ernennung, Beförderung und Entlassung der Betriebsleitung
  • Entlastung des Verbandsvorstehers
  • Festsetzung privatrechtlicher Entgelte (§ 28 Abs. 1 GO NRW)
  • Erwerb, Übertragung und Veräußerung von Grundstücken

Zu den Aufgaben der Verbandsversammlung gehören außerdem die Wahl der Mitglieder des Betriebsausschusses sowie die Wahl des Verbandsvorstehers.

Die Verbandsversammlung ist Dienstvorgesetzte des Verbandsvorstehers und kann diesen bei gegebenem Anlass abberufen.

Weiterführende Informationen sowie die vollständige Aufgabenabgrenzung der Verbandsversammlung sind der Verbandssatzung zu entnehmen.

Der hier bereitgestellte Link führt Sie direkt zur entsprechenden Seite: Gesetze und Satzungen des Wasserversorgungszweckverbandes Perlenbach

Der Betriebsausschuss des Wasserwerkes Perlenbach

Der Betriebsausschuss setzt sich aus 9 Mitgliedern zusammen. Hinzu kommen die erforderlichen Vertreter der Beschäftigten gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sowie der Eigenbetriebsverordnung (EigVO NRW).

Jede Mitgliedsgemeinde erhält mindestens einen Sitz im Betriebsausschuss. Die Ausschussmitglieder wählen aus ihrer Mitte den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter.

Der Vorsitzende und sein Stellvertreter müssen der Verbandsversammlung angehören.

Vorsitzender des Betriebsausschusses: Stephan Cranen

  1. Stellvertreter: Marvin Serve
  2. Stellvertreter: Christian Naas

Mitglied des Betriebsausschusses darf nicht sein, wer durch seine berufliche Tätigkeit in dauernden Geschäftsbeziehungen mit dem Wasserversorgungszweckverband Perlenbach oder anderen Wasserversorgungsträgern steht.

Zu den Obliegenheiten des Betriebsausschusses gehört insbesondere die Vorberatung der Beschlüsse der Verbandsversammlung, unter besonderer Berücksichtigung der Haushalts- und Wirtschaftsplanung.

Der Betriebsausschuss wird durch den Verbandsvorsteher sowie die Betriebsleitung über alle Angelegenheiten von wesentlicher Bedeutung unterrichtet.

Weiterführende Informationen sowie die exakte Aufgabenabgrenzung des Betriebsausschusses sind der Betriebssatzung zu entnehmen. Der hier bereitgestellte Link führt Sie direkt zur entsprechenden Seite:

Gesetze und Satzungen des Wasserversorgungszweckverbandes Perlenbach