Befundprüfung eines Wasserzählers

Sie haben Bedenken gegen die Meßrichtigkeit Ihres Wasserzählers? Dann sind wir selbstverständlich bereit, auf Grundlage des § 19 der AVB WasserV, den Wasserzähler durch eine Eichbehörde oder eine staatlich anerkannte Prüfstelle prüfen zu lassen.

Hierzu brauchen Sie lediglich die Formulare auszudrucken und ausgefüllt an uns zurückzusenden. Wir werden uns dann zwecks Terminabsprache umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Jahr Anzahl der geprüften Zähler Innerhalb der zulässigen Verkehrsfehlergrenze Außerhalb der zulässigen Verkehrsfehlergrenze
2023 2 2 0
2022 3 3 0
2021 4 4 0
2020 1 1 0
2019 0 0 0
2018 1 1 0
2017 2 0 2
2016 3 2 1
2015 4 4 0
2014 6 6 0
2013 5 5 0
2012 10 10 0
2011 4 4 0
2010 5 4 1
2009 0 0 0
2008 3 3 0