Jahresabschluss

Das Wasserwerk des Wasserversorgungszweckverbandes Perlenbach ist ein Eigenbetrieb, der gemäß § 21 EigVO verpflichtet ist, zum Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Dieser besteht aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, sowie dem Anhang. Sämtliche Vorschriften der großen Kapitalgesellschaften im Dritten Buch des HGB finden sinngemäß Anwendung, soweit aus der EigVO nichts anderes hervorgeht.

Gleichzeitig mit dem Jahresabschluss ist lt. § 25 EigVO ein Lagebericht zu erstellen, in dem mindestens der Geschäftsverlauf und die Lage des Eigenbetriebes darzustellen ist.

Der Jahresabschluss und der Lagebericht unterliegen nach § 18 GKG i.V.m. § 106 GO NW einer jährlichen Prüfungspflicht. Diese Prüfung wird von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfungsinstitut übernommen.

Laut § 26 Abs. 3 EigVO NRW, ist ein Unternehmen dazu verpflichtet, den Jahresabschluss bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses zur Einsichtnahme verfügbar zu halten.

Um Ihnen die Möglichkeit zu geben den Jahresabschluss einzusehen, haben wir auf dieser Seite den Lagebericht, den Jahresabschluss und den Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers des Wasserversorgungszweckverbandes Perlenbach veröffentlicht.