Befundprüfung eines Wasserzählers

Sie haben Bedenken gegen die Meßrichtigkeit Ihres Wasserzählers? Dann sind wir selbstverständlich bereit, auf Grundlage des § 19 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVB WasserV) in Verbindung mit der aktuellen Technischen Richtlinie Messgeräte für Wasser W19, den Wasserzähler durch eine Eichbehörde oder eine staatlich anerkannte Prüfstelle prüfen zu lassen.

Sie brauchen die Formulare nur ausdrucken, ausfüllen und an uns zurückzusenden. Wir werden uns dann zwecks Terminabsprache umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Jahr Anzahl der geprüften Zähler Innerhalb der zulässigen Verkehrsfehlergrenze Außerhalb der zulässigen Verkehrsfehlergrenze
2023 2 2 0
2022 3 3 0
2021 4 4 0
2020 1 1 0
2019 0 0 0
2018 1 1 0
2017 2 0 2
2016 3 2 1
2015 4 4 0
2014 6 6 0
2013 5 5 0
2012 10 10 0
2011 4 4 0
2010 5 4 1
2009 0 0 0
2008 3 3 0