FAQ / Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie eine Auswahl an Fragen, die des öfteren an unsere Kundenmitarbeiter gestellt werden. Falls Sie darüber hinaus noch eine Frage haben, können Sie sich gerne bei uns melden..

  • Entschädigung für Keimbelastetes Wasser  

    Ein Wasserwerk ist ein technischer Betrieb, in dem wie bei allen technischen Einrichtungen Störungen auftreten können. Obwohl von der Aufbereitungsanlage immer Trinkwasser abgegeben worden ist, welches den gültigen Regeln der Trinkwasserverordnung entspricht, kann nicht ausgeschlossen werden, dass im Verteilungsnetz Keimbelastungen auftreten. Dies kann durch Rohrbrüche geschehen, aber auch durch Einwirkungen von nicht ordnungsgemäß betriebenen Kundenanlagen.

    Mit der Thematik von Entschädigungen sind die Gerichte auch beim Störfall an der Aufbereitungsanlage des Kreises Aachen, heute WAG, beschäftigt worden. Die Forderungen wurden abschlägig beschieden.

  • Kann ich meine Wasserrechnung in Raten zahlen?  

    Das Wasserwerk fordert monatliche Abschläge von seinen Kunden, die sich in ihrer Höhe an dem Vorjahresverbrauch orientieren. Daher sollte der Rechnungsbetrag in der Regel mit den gezahlten Abschlägen annähernd übereinstimmen.

    Nicht gezahlte Abschläge oder aber ein gegenüber dem Vorjahr erhöhter Wasserverbrauch führen oftmals zu hohen Rechnungsbeträgen für den Verbrauchszeitraum. Da die Leistung aber bereits von uns gänzlich erbracht wurde und die Höhe des noch zu zahlenden Betrages nicht in unserem Versäumnis begründet ist, können wir einer Ratenzahlung aufgrund der Gleichbehandlung aller anderen Kunden nicht zustimmen.

    Ausnahmen sind:

    • Das Wasserwerk hat die Abschläge zu gering angesetzt aber die angeforderten Abschläge wurden gezahlt.
    • Der Zahlungspflichtige hat aufgrund von unzutreffenden Stammdaten keinen Abschlagsplan erhalten.
    • Dem Wasserwerk lag eine Einzugsermächtigung für die Abschläge vor, die aber nicht eingezogen wurden.

    In diesen Fällen kann der Rechnungsbetrag über 3 bis 4 Monatsraten abgezahlt werden.

  • Können die Wasserrechnungen bar eingezahlt werden?  

    Die Begleichung der Wasserrechnung sollte im Regelfall durch die Teilnahme am Bankeinzugsverfahren oder durch Überweisung erfolgen.

    In AUSNAHMEFÄLLEN (!)
    kann der Zahlbetrag aus der Wasserrechnung auch bar beim Wasserwerk Perlenbach eingezahlt werden.
    Bitte wenden Sie sich hierfür an den zuständigen Sachbearbeiter Herrn Berg, Zimmer 7 im Verwaltungsgebäude, Am Handwerkerzentrum 31, 52156 Monschau-Imgenbroich.

  • Mit welcher Wasserhärte ist das Perlbachwasser beschaffen?  

    Unser Trinkwasser liegt im gesetzlich festgelegten Härtebereich "weich" (entspricht der alten Härtestufe 1).

  • Qualitätsstandards für unser Trinkwasser?  

    Der Qualitätsstandard für Trinkwasser in der Bundesrepublik Deutschland gehört mit zu den höchsten in Europa. Die technischen Verfahren zur Trinkwasseraufbereitung werden immer weiter perfektioniert um diesen Stand zu halten. Dieser Entwicklung beizuhalten bedeutet immer wieder in Verbesserungen zu investieren. Ohne Auswirkungen auf den Wasserpreis ist das leider nicht möglich.

    Um dem Kunden eine ständig einwandfreie Wasserqualität zu bieten, kommt kein Wasserversorgungsunternehmen umhin sich dem Fortschritt der Technik anzupassen.

  • Warum werden die Kunden nicht im Voraus über das Abstellen des Wassers informiert?  

    In der Regel wird der Kunde über geplante Maßnahmen informiert. In manchen Fällen muss das Wasser jedoch wegen unvorhersehbarer Rohrbrüche kurzfristig abgestellt werden um Unterspülungen des Straßenkörpers oder Überflutungen von Kellerräumen zu verhindern.

  • Warum wird der Wasserzähler alle sechs Jahre ausgetauscht?  

    Laut Eichgesetz muss der Wasserzähler alle sechs Jahre ausgetauscht werden.